11.02.2015 Verfahrensrecht

OGH: AußStrG – Ablehnung von Sachverständigen

Eine Ablehnung kann höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel


Schlagworte: Außerstreitverfahren, Ablehnung von Sachverständigen
Gesetze:

 

§ 35 AußStrG, § 355 ZPO

 

GZ 3 Ob 187/14t, 19.11.2014

 

OGH: § 355 ZPO, auf den § 35 AußStrG inhaltlich verweist, ermöglicht es, Sachverständige unter denselben Voraussetzungen abzulehnen wie Richter. Ein solcher Schritt wurde nach der Aktenlage bisher nicht gesetzt. Er kann aber höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel.