11.02.2015 Verfahrensrecht
OGH: AußStrG – Ablehnung von Sachverständigen
Eine Ablehnung kann höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Ablehnung von Sachverständigen
Gesetze:
§ 35 AußStrG, § 355 ZPO
GZ 3 Ob 187/14t, 19.11.2014
OGH: § 355 ZPO, auf den § 35 AußStrG inhaltlich verweist, ermöglicht es, Sachverständige unter denselben Voraussetzungen abzulehnen wie Richter. Ein solcher Schritt wurde nach der Aktenlage bisher nicht gesetzt. Er kann aber höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel.