15.12.2014 Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob die durch das Landesgesetz LGBl 2013/35 angeordnete Rechtsänderung bewirkt hat, dass vor dem 1. Jänner 2014 gerichtlich geltend gemachte Entschädigungsansprüche nach §§ 50, 55 WrBauO der Kompetenz der ordentlichen Gerichte entzogen worden sind

Entgegen der Entscheidung 4 Ob 103/14x ist die sukzessive Kompetenz des ordentlichen Gerichts in vor dem 1.1.2014 anhängigen Verfahren nicht weggefallen


Schlagworte: Baurecht, Entschädigungsansprüche, sukzessive Kompetenz
Gesetze:

§ 50 WrBauO, § 55 WrBauO, § 1 JN, § 42 JN, Art 94 B-VG

GZ 3 Ob 127/14v, 18.09.2014

 

OGH: Entgegen der Entscheidung 4 Ob 103/14x ist die sukzessive Kompetenz des ordentlichen Gerichts in vor dem 1.1.2014 anhängigen Verfahren nicht weggefallen.