VwGH: § 3 Abs 2 EisbEG – Abtretung eines Grundstückes zur vorübergehenden Benützung
Die Frage, ob § 3 Abs 2 EisbEG einer bloß zeitlich begrenzten Einräumung von Dienstbarkeiten insofern entgegensteht, als die betroffenen Grundstücke der Bf durch die geplante Nutzung (Errichtung der Deponie) in ihrer Substanz wesentlich und dauerhaft verändert werden, ist im eisenbahnrechtlichen Enteignungsverfahren zu klären
§ 3 EisbEG
GZ 2013/03/0062, 26.06.2014
VwGH: Die Frage, ob § 3 Abs 2 EisbEG einer bloß zeitlich begrenzten Einräumung von Dienstbarkeiten insofern entgegensteht, als die betroffenen Grundstücke der Bf durch die geplante Nutzung (Errichtung der Deponie) in ihrer Substanz wesentlich und dauerhaft verändert werden, ist im eisenbahnrechtlichen Enteignungsverfahren zu klären. Eine mangelnde Genehmigungsfähigkeit der Anlage im gegenständlichen abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren wird mit dem auf § 3 Abs 2 EisbEG bezogenen Vorbringen hingegen nicht aufgezeigt.