10.09.2014 Sonstiges
VwGH: § 104a WRG – Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand
§ 104a WRG räumt keine subjektiven Rechte ein
Schlagworte: Wasserrecht, Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand
Gesetze:
§ 104a WRG
GZ 2013/03/0062, 26.06.2014
VwGH: Die Beschwerde vertritt offenbar die Ansicht, dass § 104a des WRG ("Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand") der Genehmigung der Verlegung des Lbaches entgegenstünde.
Diesem Vorbringen steht jedoch der Umstand entgegen, dass § 104a WRG keine subjektiven Rechte einräumt. Aus diesem Grund ist für die Bf, mangels Vorliegens eines ihnen zukommenden subjektiv-öffentlichen Rechtes, mit ihrem auf § 104a WRG bezogenen Vorbringen nichts zu gewinnen.