16.08.2014 Verfahrensrecht

OGH: Zulässigkeit der Revision iZm Verwaltungsrecht

Geben die Vorinstanzen die Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden oder die Rsp der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts richtig wieder und ziehen sie daraus keine unvertretbaren Schlussfolgerungen, so liegt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage vor


Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Verwaltungsrecht
Gesetze:

§ 502 ZPO

GZ 7 Ob 80/14m, 21.05.2014

 

OGH: Dass eine Rsp des OGH zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage. Geben die Vorinstanzen die Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden oder die Rsp der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts richtig wieder und ziehen sie daraus keine unvertretbaren Schlussfolgerungen, so liegt im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage vor.