11.08.2014 Zivilrecht
OGH: Auftrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben zu erstellen
Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren
Schlagworte: Werkvertrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben
Gesetze:
§§ 1165 ff ABGB
GZ 2 Ob 163/13d, 22.05.2014
OGH: Der Beklagte wurde vom Kläger beauftragt, die für die Baubewilligung erforderlichen Pläne herzustellen. Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren.