11.08.2014 Zivilrecht

OGH: Auftrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben zu erstellen

Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren


Schlagworte: Werkvertrag, Einreichplan für ein Bauvorhaben
Gesetze:

§§ 1165 ff ABGB

GZ 2 Ob 163/13d, 22.05.2014

 

OGH: Der Beklagte wurde vom Kläger beauftragt, die für die Baubewilligung erforderlichen Pläne herzustellen. Dieser Vertrag ist - wie bei einem (bloß) planverfassenden Architekten - als Werkvertrag zu qualifizieren.