13.06.2014 Strafrecht

OGH: § 146 StGB und Schadenseintritt

Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre


Schlagworte: Betrug, Schadenseintritt
Gesetze:

§ 146 StGB

GZ 15 Os 133/13t, 22.01.2014

 

OGH: Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre.