12.05.2014 Strafrecht

OGH: Wiedereinsetzung iZm Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung?

Die Wiedereinsetzung kommt nicht bei Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung in Betracht


Schlagworte: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung
Gesetze:

§ 364 StPO

GZ 21 Os 1/14a, 18.02.2014

 

OGH: Sachvoraussetzung der Wiedereinsetzung ist das Vorliegen einer Fristversäumnis. Die Wiedereinsetzung kommt hingegen mangels gesetzlicher Zulassung nicht bei Versäumung der Teilnahme an einer Hauptverhandlung in Betracht.