12.05.2014 Zivilrecht

OGH: Produktfehler iSd § 5 PHG

Es stellt einen beachtlichen Produktfehler dar, wenn ein Gerät sich selbst entzündet; dem steht nicht entgegen, dass sich der konkrete technische Mangel des Geräts nicht mehr nachweisen lässt


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Produkthaftung, Fehler, Nachweis
Gesetze:

§ 5 PHG

GZ 8 Ob 91/13k, 24.03.2014

 

OGH: Dem PHG liegt ein sicherheitstechnischer Fehlerbegriff zugrunde. Ein Produkt ist dann fehlerhaft, wenn es für andere Rechtsgüter gefährlich ist. Die Haftung nach dem PHG ist keine Verantwortlichkeit einer Person für ein ihr vorwerfbares eigenes schädigendes Verhalten oder für das schädigende Verhalten von Personen, für die sie einzustehen hat, sondern knüpft an den schadenskausalen fehlerhaften Zustand eines Produkts an.

 

Bei einem großen Haushaltsgerät, das für eine mehrjährige Einsatzdauer bestimmt ist, besteht eine berechtigte Erwartungshaltung dahin, dass es keine Fehler aufweist, die bei ordnungsgemäßem Betrieb schon nach wenigen Monaten zu Überhitzung und zur Entstehung eines Brands führen. Es stellt einen beachtlichen Produktfehler dar, wenn ein Gerät sich selbst entzündet. Dem steht nicht entgegen, dass sich der konkrete technische Mangel des Geräts nicht mehr nachweisen lässt.