04.04.2014 Verfahrensrecht
OGH: Zum Neuerungsverbot im Berufungsverfahren iSd § 482 Abs 2 ZPO
Das Neuerungsverbot betrifft nur den Tatsachenbereich
Schlagworte: Berufungsverfahren, Neuerungsverbot, Tatsachen
Gesetze:
§ 482 ZPO
GZ 2 Ob 229/13k, 19.12.2013
OGH: Dass das erstmalige Vorbringen abweichender individueller Wartungsvorschriften für das Flugzeug in der Berufung einen Verstoß gegen das Neuerungsverbot des § 482 Abs 2 ZPO bedeutet, steht im Einklang mit der Rsp. Das Neuerungsverbot betrifft nur den Tatsachenbereich. Die Berufung auf abweichende Wartungsvorschriften enthält das Vorbringen neuer Tatumstände (für den Standpunkt der Beklagten günstigere Fristen oder Betriebszeiträume) und bildet nicht bloß eine vom Vorbringen in erster Instanz abweichende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts.