VwGH: Vertretungsvollmacht iSd § 10 AVG und Zustellungsbevollmächtigung gem § 9 ZustG
Bei Berufung eines Rechtsanwaltes auf die ihm erteilte Vollmacht gem § 10 Abs 1 letzter Satz AVG ist von der Behörde, sofern kein gegenteiliger Anhaltspunkt vorliegt, davon auszugehen, dass jedenfalls auch eine Zustellungsbevollmächtigung vorliegt
§ 10 AVG, § 9 ZustG
GZ 2013/09/0011, 17.12.2013
Der Bf hält für rechtswidrig, dass der angefochtene Bescheid lediglich ihm persönlich, nicht aber seinem ausgewiesenen Vertreter zugestellt worden sei.
VwGH: Die allgemeine Vertretungsvollmacht iSd § 10 AVG schließt im Allgemeinen die Zustellungsbevollmächtigung ein. Bei Berufung eines Rechtsanwaltes auf die ihm erteilte Vollmacht gem § 10 Abs 1 letzter Satz AVG ist von der Behörde, sofern kein gegenteiliger Anhaltspunkt vorliegt, davon auszugehen, dass jedenfalls auch eine Zustellungsbevollmächtigung vorliegt.
Im Fall des Bestehens eines wirksamen Vertretungsverhältnisses sind alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit dem Bevollmächtigten zuzustellen. Dieser ist als Empfänger der Schriftstücke zu bezeichnen.