17.12.2013 Verwaltung

Höchstgericht hilft bei der Flucht vor der NoVA

Wer ein Fahrzeug im Ausland anschafft, muss es nach einem Monat Aufenthalt in Österreich hier anmelden und versteuern. Laut Verwaltungsgerichtshof beginnt die Frist aber nach jeder Fahrt ins Ausland neu zu laufen


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