08.07.2013 Verfahrensrecht
OGH: Zur Parteistellung des Nachlassgläubigers
Nachlassgläubiger haben im Verlassenschaftsverfahren nur insoweit Parteistellung, als sie von ihren Rechten gem den §§ 174 AußStrG, 811 bis 813 ABGB Gebrauch machen
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Erbrecht, Nachlassgläubiger, Parteistellung, Verlassenschaftsverfahren
Gesetze:
§ 2 AußStrG, §§ 174 ff AußStrG, §§ 811 ff ABGB
GZ 8 Ob 25/13d, 29.04.2013
OGH: Zum Antrag auf Abweisung des Antrags auf Verkauf der Liegenschaftsanteile:
Der Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass dem Antragsteller als Nachlassgläubiger im abhandlungsgerichtlichen Vertragsgenehmigungsverfahren keine Parteistellung zukommt, tritt der Revisionsrekurswerber in seinem Rechtsmittel nicht entgegen.