25.06.2013 Verfahrensrecht
VwGH: Nichterfolgte Vernehmung von beantragten Zeugen
Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, nichterfolgte Vernehmung von beantragten Zeugen
Gesetze:
§§ 37 ff AVG, § 45 Abs 2 AVG, § 46 AVG
GZ 2013/18/0030, 25.04.2013
VwGH: Das Vorliegen von - nach Meinung der Behörde - ausreichenden und eindeutigen Beweisergebnissen für die Annahme einer bestimmten Tatsache rechtfertigt nicht die Auffassung, die Einvernahme der zum Beweis des Gegenteils geführten Zeugen sei nicht geeignet, zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen.