OGH: Anbieten von Suchtgift
Unter „Anbieten“ iSd SMG ist eine Willenserklärung zu verstehen, die inhaltlich ausreichend bestimmt sein, also die wesentlichen Punkte der abzuschließenden Vereinbarung enthalten und einen endgültigen Bindungswillen des Offerenten zum Ausdruck bringen muss
§ 27 SMG, § 28a SMG
GZ 13 Os 102/12t, 22.11.2012
OGH: Wie das Erstgericht im Urteil ausführte, hatte der Bf „vom 11. April 2011 bis zum 6. Oktober 2011 gewerbsmäßig 100 Gramm Kokain einer verdeckten Ermittlerin des Bundeskriminalamtes zum Kauf angeboten“.
Das Urteil enthält jedoch keine ausreichenden Feststellungen, welche die rechtliche Beurteilung des in Rede stehenden Verhaltens als „Anbieten“ iSd SMG getragen hätten. In Bezug auf einen – dem Urteil zufolge hier angestrebten – Kaufvertrag hat die Willenserklärung des Anbietenden jedenfalls die zu überlassende Sache und den Kaufpreis zu umfassen. Letzterer war den Urteilsfeststellungen aber nicht zu entnehmen.