17.06.2013 Zivilrecht

OGH: „Verwendung eines Fahrzeugs“ iSd § 2 Abs 1 KHVG

Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin


Schlagworte: Versicherungsrecht, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht, Umfang des Versicherungsschutzes, Verwendung eines Fahrzeugs
Gesetze:

§ 2 KHVG

GZ 7 Ob 83/13a, 23.05.2013

 

OGH: Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ in § 2 Abs 1 KHVG ist nach stRsp im weiteren Sinn als der Begriff des Betriebs iSv § 1 EKHG zu verstehen. Versicherungsschutz zufolge „Verwendung“ des Fahrzeugs besteht demnach bei Gebrauch (Verwendung) des Fahrzeugs als solches schlechthin.