01.05.2013 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Begehung durch Unterlassung – § 2 StGB analog im Verwaltungsstrafverfahren?

§ 2 StGB findet auf Verwaltungsübertretungen keine Anwendung, seine Anwendung per analogiam kann nicht in Betracht gezogen werden, läge doch darin eine Erweiterung der Straftatbestände des Verwaltungsstrafrechtes


Schlagworte: Begehung durch Unterlassung
Gesetze:

§ 1 VStG, § 2 StGB

GZ 2009/02/0230, 19.03.2013

 

VwGH: Zutreffend verweist die Bf darauf, dass § 2 StGB im Verwaltungsstrafverfahren nicht analog anzuwenden ist, sodass ihr auch nicht vorgeworfen werden kann, dass sie das Anbringen der Ankündigung nicht verhindert hat.