29.04.2013 Strafrecht
OGH: Wiederholte Angriffe als fortgesetzte Gewaltausübung nach § 107b StGB?
Ein Schuldspruch erfordert Feststellungen zu den Faktoren Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung
Schlagworte: Fortgesetzte Gewaltausübung, wiederholte Angriffe
Gesetze:
§ 107b StGB
GZ 13 Os 71/12h, 18.10.2012
Ein LG hatte den Angeklagten schuldig erkannt, weil er zwischen September 2007 und 21. September 2010 seine Ehefrau „regelmäßig am Körper misshandelte“.
OGH: Das LG hat bei der Verurteilung für die Zeit vor Juni 2009 das für Straftatbestände geltende Rückwirkungsverbot missachtet. Für den anschließenden Zeitraum hat es nähere Feststellungen unterlassen, aus denen Dauer, Dichte und Intensität der Gewaltausübung hervorgehen. Derartige Feststellungen sind aber für einen Schuldspruch nach § 107b Abs 1 StGB unerlässlich.