19.03.2013 Zivilrecht
OGH: Ehepakt iSd § 1217 ABGB
Für einen Ehepakt iSd § 1217 ABGB wären Regelungen charakteristisch, die den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ändern oder modifizieren
Schlagworte: Familienrecht, Eherecht, Ehepakt
Gesetze:
§ 1217 ABGB
GZ 1 Ob 144/12a, 15.11.2012
OGH: Schon im ersten Punkt der Vereinbarung hielten die Parteien ausdrücklich ihren Willen fest, den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung unverändert aufrecht zu erhalten. Für einen Ehepakt iSd § 1217 ABGB wären aber Regelungen charakteristisch, die den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ändern oder modifizieren.