04.02.2013 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 3 AVRAG – Betriebsübergang und Nichtübernahme eines Arbeitsverhältnisses

Rechtsmissbrauch wird nicht schon dadurch begründet, dass der frühere Betriebsinhaber einen Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abmeldet und der neue Inhaber erklärt, zur Übernahme eines Arbeitsverhältnisses nicht bereit zu sein, weil das Arbeitsverhältnis ungeachtet dessen von Gesetzes wegen auf den neuen Inhaber übergeht


Schlagworte: Betriebsübergang, Nichtübernahme eines Arbeitsverhältnisses, Rechtsmissbrauch
Gesetze:

§ 3 AVRAG, § 1295 Abs 2 ABGB

GZ 9 ObA 72/12x, 26.11.2012

 

OGH: Entgegen der Ansicht des Klägers wird Rechtsmissbrauch nicht schon dadurch begründet, dass der frühere Betriebsinhaber einen Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abmeldet und der neue Inhaber erklärt, zur Übernahme eines Arbeitsverhältnisses nicht bereit zu sein, weil das Arbeitsverhältnis ungeachtet dessen von Gesetzes wegen auf den neuen Inhaber übergeht. In einer solchen Erklärung kann daher nur eine Verkennung der Rechtslage gesehen werden.