OGH: Substantiierung eines Schadenersatzanspruchs
Für die Substantiierung eines Schadenersatzanspruchs ist es notwendig, dass - neben dem ziffernmäßig bestimmten Begehren - das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers sowie die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird
§§ 1295 ff ABGB, § 226 ZPO
GZ 1 Ob 51/12z, 11.10.2012
OGH: Für die Substantiierung eines Schadenersatzanspruchs ist es notwendig, dass - neben dem ziffernmäßig bestimmten Begehren - das rechtswidrige, schuldhafte und kausale Verhalten des Schädigers sowie die Art des eingetretenen Schadens behauptet wird. Dazu hat das Berufungsgericht zutreffend betont, dass der Vorwurf der Kläger dahin geht, die Beklagten hätten hinsichtlich der ihnen vorgeworfenen Täuschungshandlungen in Schädigungsabsicht zusammengewirkt. Zur Schadensbehauptung enthält der Rekurs keine Einwände. Erweist sich das Klagebegehren aber schon ausgehend von den dem Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts zugrunde gelegten rechtserzeugenden Tatsachen (= Klagegrund) als ausreichend substantiiert, ist es im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung nicht erforderlich, weitere rechtliche Aspekte des klägerischen Vorbringens zu prüfen.