17.12.2012 EU

Terrorismusfinanzierung: Schutzvorschriften für die EU-Bürger in Kraft

Die Terroristenbekämpfung ist beim Datenaustausch einen Schritt vorwärts gekommen. Das IT-Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP) ist zwei Jahre nach Einführung weitestgehend umgesetzt


Zu diesem Ergebnis kommt der von der Kommission vorgestellte Überprüfungsbericht. Mit dem Programm werden Daten zum Zahlungsverkehr von der Europäischen Union an US-Behörden weitergegeben, um die Geldquellen von Terroristen leichter aufspüren zu können. Die Überprüfung bestätigte den eindeutigen Mehrwert des Programms für die Terrorismus-Bekämpfung und  Prävention, was der EU zunehmend zugute kommt. Das Programm ist auch weiterhin gut geschützt und wird nach Maßgabe wirksamer Schutzvorschriften verwaltet.

„Ich begrüße diese Würdigung, die ein umfassendes und realistisches Bild von der Funktionsweise dieses Systems zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus gibt. Diese regelmäßigen Bewertungen sorgen dafür, dass die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger und ihrer Daten in Kraft sind. Dies ist von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen in ein System, das uns mehr Sicherheit gibt“, erklärte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.

Ein besonders augenfälliges Beispiel bei der Überprüfung ist der Fall Breivik in Norwegen. In diesem Fall halfen TFTP-gestützte Informationen den norwegischen und anderen europäischen Ermittlern einschließlich Europol, innerhalb weniger Stunden festzustellen, über welche Kanäle Breivik die Gelder zur Vorbereitung seiner hinterhältigen Attentate erhalten und bewegt hatte. Darüber hinaus konnten die finnischen Behörden anhand der im Fall Breivik erhobenen TFTP-Daten einen Verdächtigen festnehmen, bevor dieser in der Lage war, ähnliche terroristische Pläne in die Praxis umzusetzen. Im Bericht sind auch andere Fälle aufgeführt, in denen das TFTP auf die richtige Spur führte.

 

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