17.12.2012 EU

Kommission will einheitliche Pkw-Besteuerung vorantreiben

In der Debatte um doppelte Steuern beim Autokauf in einem anderen EU-Land setzt die Kommission neue Impulse: sie hat aktuell die EU-Vorschriften für die Pkw-Besteuerung erläutert und Verfahren empfohlen, die von den Mitgliedstaaten angewendet werden sollen


Die Kommission setzt sich seit Jahren für eine Vereinheitlichung der nationalen Regeln der Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern für Pkw ein. Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Angesichts der Tatsache, dass jedes Jahr drei Millionen Autos von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden, ist es schlicht unannehmbar, wie viele Steuerhindernisse dabei immer noch bestehen. Wenn sich die Mitgliedstaaten schon nicht auf gemeinsame Regelungen für die Pkw-Besteuerung einigen können, sollten sie zumindest die Grundsätze der EU respektieren und gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen nicht unter erhöhter Steuerbelastung oder Diskriminierung zu leiden haben. Die heutige Mitteilung legt dar, welche Grundregeln respektiert werden müssen, und empfiehlt Maßnahmen, mit denen der Binnenmarkt für Pkw gestärkt werden kann.“

Jedes Jahr werden in der EU mehr als 13 Millionen Neuwagen zugelassen und über drei Millionen Pkw in einen anderen Mitgliedstaat verbracht. Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern sind in der EU nicht harmonisiert. Damit besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen doppelt besteuert werden und der Binnenmarkt zersplittert.  Bei der Kommission gehen zahlreiche Anfragen und Beschwerden zur grenzüberschreitenden Pkw-Besteuerung ein. Die Kommission hat bereits Vorschläge unterbreitet, um die Probleme der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Pkw-Besteuerung zu lösen, die Mitgliedstaaten konnten jedoch keine Einstimmigkeit darüber erzielen. Daher sind die EU-Vorschriften für die Pkw-Besteuerung hauptsächlich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs abgeleitet. Die Kommission hat wegen diskriminierender nationaler Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern mehr als 300 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten angestrengt.

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