12.12.2012 Gerichtsbarkeit

HG Wien: Klausel zur Erklärungsfiktion gesetzwidrig

Eine Klausel, welche mittels Erklärungsfiktion nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG vollkommen unbeschränkte Änderungen eines Vertrages - somit auch solche der Hauptleistungen - erlaubt, ist gesetzwidrig


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