12.12.2012 Wirtschaftsrecht
VwGH: Nachprüfungsverfahren gem § 320 BVergG – Festlegung der zuständigen Vergabekontrollbehörde (in der Ausschreibung) durch den Auftraggeber
Die Anwendbarkeit des BVergG 2006 an sich sowie die Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden entziehen sich einer gestaltenden Festlegung durch den Auftraggeber
Schlagworte: Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren, Bundesvergabeamt, keine Festlegung der zuständigen Vergabekontrollbehörde durch den Auftraggeber
Gesetze:
§ 312 BVergG 2006, § 320 BVergG 2006, § 6 AVG
GZ 2010/04/0128, 08.11.2012
VwGH: Die in der Ausschreibung der mitbeteiligten Partei festgelegte Zuständigkeit der belangten Behörde kann für sich genommen keine Zuständigkeit der belangten Behörde begründen, weil sich die Anwendbarkeit des BVergG 2006 an sich sowie die Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden einer gestaltenden Festlegung durch die Auftraggeberin entziehen und daher eine solche Festlegung auch nicht bestandsfest werden kann.