26.11.2012 Zivilrecht

OGH: Beim Betrieb eines Kfz nach § 1 EKHG – zur Beweislast

Der Geschädigte hat zu beweisen, dass der Schaden durch einen Betriebsvorgang verursacht wurde


Schlagworte: Schadenersatzrecht, EKHG, Unfall beim Betrieb eines Kfz, Beweislast
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB, § 1 EKHG

GZ 2 Ob 168/12p, 20.09.2012

 

OGH: Die von der Revisionswerberin zitierten Entscheidungen betreffen die Beweislast für die Umstände, die zur Haftungsbefreiung bei einem unabwendbaren Ereignis nach § 9 EKHG in Fällen führen, in denen ein Unfall „beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ nach § 1 EKHG feststeht. Hier geht es aber um die (der allfälligen Haftungsbefreiung nach § 9 EKHG vorgelagerte) Frage, ob überhaupt ein Unfall „beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ vorliegt, ob also der Schaden durch ein - in Betrieb befindliches - Kfz verursacht wurde. Dafür trifft aber nach der schon vom Berufungsgericht zitierten ständigen oberstgerichtlichen Rsp die Beweislast den Geschädigten, hier also die Klägerin.