21.11.2012 EU

Verstärkte Zusammenarbeit bei Scheidungen jetzt mit Litauen

Litauen hat als 15. EU-Mitgliedstaat seine Teilnahme an einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich Scheidungs- und Trennungsrecht bestätigt


Um Ehepaaren mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten bei einer Scheidung oder Trennung die Wahl der Rechtssysteme zu erleichtern, hatte die EU vor zwei Jahren eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Ehescheidung und Trennung ohne Eheauflösung beschlossen. Österreich gehörte damals neben 13 weiteren Mitgliedsländern (Frankreich,Deutschland, Spanien, Italien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Lettland und Malta) zu den Unterzeichnern.

"Liebe kennt keine Grenzen, doch wenn es um Scheidung geht, entscheiden die Gerichte der Mitgliedstaaten unterschiedlich darüber, nach welchem Landesrecht dies erfolgen soll. Ehepaare mit internationalem Hintergrund brauchen Gewissheit darüber, welche Vorschriften für ihre Situation gelten. Die neuen Vorschriften werden Hunderttausenden von Ehepaaren mit gemischter Staatsangehörigkeit Nutzen bringen, und es stimmt mich zuversichtlich, dass immer mehr Mitgliedstaaten sich dieser Erkenntnis anschließen“, sagte EU-Justizkommissarin und Vize-Präsidentin Viviane Reding.

Bis dahin war das in den Mitgliedsstaaten ganz verschieden geregelt, einmal entschied die Nationalität, einmal der Wohnort und der Partner, der am schnellsten vor Gericht eilte, war im Vorteil. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten im Juli 2010 den über die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts. Die Verordnung trat am 21. Juni 2012 in Kraft. Sie hat keine Auswirkungen auf nationales Scheidungs- oder Eherecht.

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