19.11.2012 Zivilrecht

OGH: Zur Änderung der Rechtszuständigkeit durch einen Zessionsvertrag

Durch die Zession scheidet die abgetretene Forderung aus dem Vermögen des Zedenten aus


Schlagworte: Zession, Zessionsvertrag, Rechtszuständigkeit, Änderung der Rechtszuständigkeit
Gesetze:

§§ 1392 ff ABGB

GZ 1 Ob 86/12x, 01.08.2012

 

OGH: Jede Zession führt zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit. Die Wirksamkeit der Abtretung mit Vertrag bewirkte daher, dass die abgetretene Forderung aus dem Vermögen des Zweitbeklagten ausschied.

 

Als Zessionsvertrag begründete der Notariatsakt keinen obligatorischen Anspruch der Klägerin gegenüber dem Zweitbeklagten auf Übertragung des Eigentums an dem Trennstück, sondern übertrug dessen Forderungsrecht an die Klägerin, von der es im eigenen Namen geltend gemacht werden kann.

 

Das Berufungsgericht hatte offenbar einen Eigentumsverschaffungsanspruch der Klägerin gegen den Zweitbeklagten vor Augen. Der Zweitbeklagte kann jedoch auch aus dem Titel des Schadenersatzes nicht zur Erfüllung einer von ihm in dieser Form vertraglich gar nicht geschuldeten Leistung verhalten werden. Insoweit erweist sich die Revision des Zweitbeklagten als berechtigt.