24.10.2012 Verfahrensrecht

VwGH: Zum Antrag auf Feststellung

Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden


Schlagworte: Feststellungsbescheid, Antrag, Vorfrage
Gesetze:

§ 56 AVG, § 38 AVG

GZ 2012/06/0107, 20.09.2012

 

VwGH: Nach hRsp ist für einen Feststellungsbescheid dort kein Raum, wo ein Leistungsbescheid möglich ist; eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden.