24.10.2012 Verfahrensrecht
VwGH: Zum Antrag auf Feststellung
Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden
Schlagworte: Feststellungsbescheid, Antrag, Vorfrage
Gesetze:
§ 56 AVG, § 38 AVG
GZ 2012/06/0107, 20.09.2012
VwGH: Nach hRsp ist für einen Feststellungsbescheid dort kein Raum, wo ein Leistungsbescheid möglich ist; eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden.