08.10.2012 Verfahrensrecht

OGH: Nova reperta-Wiederaufnahmeklage gem § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Im auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gegründeten Wiederaufnahmeverfahren ist zu prüfen, inwieweit es sich um neue Beweise handelt, die unter Zugrundelegung der im Vorprozess vertretenen Rechtsansicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führen könnten


Schlagworte: Wiederaufnahmeklage, nova reperta
Gesetze:

§ 530 ZPO

GZ 6 Ob 112/12g, 13.09.2012

 

OGH: Nach stRsp des OGH ist im auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gegründeten Wiederaufnahmeverfahren zu prüfen, inwieweit es sich um neue Beweise handelt, die unter Zugrundelegung der im Vorprozess vertretenen Rechtsansicht zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führen könnten.