10.09.2012 Zivilrecht

OGH: Obliegenheitsverletzung iSd § 6 VersVG und Beweislast

Gelingt dem Versicherungsnehmer der Beweis der leichten Fahrlässigkeit nicht, so steht ihm nach § 6 Abs 1 VersVG auch bei (schlicht) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung der Kausalitätsgegenbeweis offen


Schlagworte: Versicherungsrecht, Verletzung einer Obliegenheit, Beweislast
Gesetze:

§ 6 VersVG

GZ 7 Ob 66/12z, 28.06.2012

 

OGH: Die Entscheidung des Berufungsgerichts hält sich im Rahmen der stRsp, wonach den Versicherer nur die Beweislast für das Vorliegen des objektiven Tatbestands einer Obliegenheitsverletzung trifft; Sache des Versicherungsnehmers ist es hingegen, zu behaupten und zu beweisen, dass er die ihm angelastete Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen hat. Eine nur leichte Fahrlässigkeit bleibt ohne Sanktion. Gelingt dem Versicherungsnehmer der Beweis der leichten Fahrlässigkeit nicht, so steht ihm nach § 6 Abs 1 VersVG auch bei (schlicht) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung der Kausalitätsgegenbeweis offen.