06.08.2012 Verfahrensrecht

OGH: Feststellungsklage iZm nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen nach § 364a ABGB?

Auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche können Gegenstand einer Feststellungsklage sein


Schlagworte: Feststellungsklage, Nachbarrecht, Immissionen genehmigter Anlage, verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch
Gesetze:

§ 228 ZPO, § 364a ABGB

GZ 1 Ob 258/11i, 24.05.2012

 

OGH: Grundsätzlich können auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Eine Feststellung der Haftung für künftige Schäden kommt dann in Betracht, wenn derartige Schäden aufgrund der bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz geschehenen Immission noch denkbar bzw nicht auszuschließen sind. Das ist hier der Fall, weil der Grundwasserpegel nach den Feststellungen der Vorinstanzen permanent die Kote von 398,2 m übersteigt, sodass auch das für die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden erforderliche rechtliche Interesse gegeben ist. Da die Beklagte für die durch die Anhebung des Grundwasserspiegels am Grundstück der Kläger hervorgerufene Immission und den dadurch bedingten Schaden ungekürzt einzustehen hat, haftet sie auch zur Gänze für künftige Schäden.