OGH: Feststellungsklage iZm nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen nach § 364a ABGB?
Auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche können Gegenstand einer Feststellungsklage sein
§ 228 ZPO, § 364a ABGB
GZ 1 Ob 258/11i, 24.05.2012
OGH: Grundsätzlich können auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Eine Feststellung der Haftung für künftige Schäden kommt dann in Betracht, wenn derartige Schäden aufgrund der bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz geschehenen Immission noch denkbar bzw nicht auszuschließen sind. Das ist hier der Fall, weil der Grundwasserpegel nach den Feststellungen der Vorinstanzen permanent die Kote von 398,2 m übersteigt, sodass auch das für die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden erforderliche rechtliche Interesse gegeben ist. Da die Beklagte für die durch die Anhebung des Grundwasserspiegels am Grundstück der Kläger hervorgerufene Immission und den dadurch bedingten Schaden ungekürzt einzustehen hat, haftet sie auch zur Gänze für künftige Schäden.