09.07.2012 Verfahrensrecht

OGH: Zulässigkeit eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs

Unterlassungsklagen können etwa zum Schutz vor Eingriffen in absolut geschützte Rechte oder im Rahmen bestehender vertraglicher Schuldverhältnisse erhoben werden


Schlagworte: Zulässigkeit eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs, Vertrag
Gesetze:

§ 226 ZPO

GZ 8 Ob 58/12f, 30.05.2012

 

OGH: Die Zulässigkeit eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs ist nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beurteilen. Ein solcher besteht grundsätzlich im Fall eines rechtswidrigen Eingriffs in eine fremde Rechtssphäre bzw einer rechtswidrigen Gefährdung einer solchen. Unterlassungsklagen können etwa zum Schutz vor Eingriffen in absolut geschützte Rechte oder im Rahmen bestehender vertraglicher Schuldverhältnisse erhoben werden. Die Frage, ob aus einem Vertrag auch ein Unterlassungsanspruch abgeleitet werden kann, bestimmt sich nach dem Vertragszweck. Die Beurteilung hängt von der Auslegung der vertraglichen Bestimmungen und dementsprechend von den Umständen des Einzelfalls ab.