09.04.2012 Verfahrensrecht
OGH: Verweise auf frühere Schriftsätze bei Rechtsmittelausführungen?
Selbständige und in sich geschlossene Rechtsmittelausführungen können nicht durch Verweise auf frühere Schriftsätze oder Aktenbestandteile ersetzt werden
Schlagworte: Rechtsmittel, Verweise auf frühere Schriftsätze
Gesetze:
§ 506 ZPO, § 520 ZPO, § 528 ZPO, § 9 AußStrG, § 65 AußStrG
GZ 1 Ob 19/12v, 01.03.2012
OGH: Selbständige und in sich geschlossene Rechtsmittelausführungen können nicht durch Verweise auf frühere Schriftsätze oder Aktenbestandteile ersetzt werden. Umso weniger kann es zulässig sein, bloße Beträge zu nennen und es dem Rechtsmittelgericht zu überlassen, nach damit korrespondierendem Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren zu suchen.