04.04.2012 Baurecht

VwGH: Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags

Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, nicht entgegensteht


Schlagworte: Baupolizeilicher Auftrag, Vollstreckung, mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans, Ansuchen um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung
Gesetze:

§ 5 VVG, § 10 VVG

GZ 2010/05/0106, 28.02.2012

 

VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, nicht entgegensteht.