VwGH: Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags
Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, nicht entgegensteht
§ 5 VVG, § 10 VVG
GZ 2010/05/0106, 28.02.2012
VwGH: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass allfällige geplante, zukünftige mögliche Änderungen des Flächenwidmungsplans im Verfahren zur Erlassung und Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrags irrelevant sind und dass die allfällige Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung der Vollstreckung eines Auftrages, die konsenswidrige Nutzung eines Gebäudes zu unterlassen, nicht entgegensteht.