19.03.2012 Gerichtsbarkeit
OGH will nicht, dass jeder Gesetz anfechten kann
Höchstrichter warnen vor Verzögerung von Verfahren und Schaden für Wirtschaftsstandort
Wer momentan ein Zivil- oder ein Strafgesetz für verfassungswidrig hält, kann sich nicht direkt an den VfGH wenden. Stattdessen ist man darauf angewiesen, dass das im jeweiligen Prozess angerufene Zivil- oder Strafgericht den Paragrafen beim VfGH vorlegt. Dieser kann dann den strittigen Passus kippen.