14.03.2012 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Rückwirkungsverbot gem § 1 VStG und Günstigkeitsprinzip gem Art 7 EMRK

Diese Bestimmungen beziehen sich nur auf die (im materiellen Recht geregelte) Strafbarkeit bzw die Strafe, nicht aber auf verfahrensrechtliche Bestimmungen


Schlagworte: Rückwirkungsverbot, Günstigkeitsprinzip, materielles Recht, Verfahrensrecht
Gesetze:

§ 1 VStG, Art 7 EMRK

GZ 2009/07/0039, 26.01.2012

 

VwGH: Aus § 1 VStG bzw Art 7 Abs. 1 EMRK (Rückwirkungsverbot bzw Günstigkeitsprinzip) kann der Beschuldigte nichts für seinen Standpunkt gewinnen, weil sich diese Bestimmungen nur auf die (im materiellen Recht geregelte) Strafbarkeit bzw die Strafe beziehen, nicht aber auf verfahrensrechtliche Bestimmungen.