OGH: Bauführung (Bauen mit eigenem Material auf fremdem Grund) gem § 418 ABGB iZm Superädifikaten
Der OGH hat in der Entscheidung 7 Ob 646/92 ausgeführt, dass § 418 ABGB nicht für Superädifikate gilt, dass aber durch die Errichtung eines Superädifikats unter den sonstigen Voraussetzungen des § 418 ABGB ein vorübergehendes Benützungsrecht erworben werden könne
§ 418 ABGB, § 435 ABGB, § 297 ABGB
GZ 3 Ob 202/11v, 18.01.2012
OGH: Der OGH hat in der Entscheidung 7 Ob 646/92 ausgeführt, dass § 418 ABGB nicht für Superädifikate gilt, dass aber durch die Errichtung eines Superädifikats unter den sonstigen Voraussetzungen des § 418 ABGB ein vorübergehendes Benützungsrecht erworben werden könne (siehe Spielbüchler in Rummel3 § 418 ABGB Rz 4, der diese Möglichkeit vorsichtig bejaht).
Ob diese - in der Entscheidung nicht näher begründete - Ansicht richtig ist (zur Kritik Rechberger/Oberhammer, Das Superädifikat, in Kletečka/Rechberger/Zitta [Hrsg], Bauten auf fremdem Grund2 [2004] Rz 59; ihnen folgend Mader in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.00 § 418 Rz 11 unter Fn 32) mag dahingestellt bleiben, weil es hier jedenfalls an Voraussetzungen fehlt, die von § 418 Satz 3 ABGB aufgestellt werden.