13.07.2011 Verwaltungsstrafrecht
VwGH: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten
Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen
Schlagworte: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten, Beweiswürdigung
Gesetze:
§ 24 VStG, § 25 VStG, §§ 37 ff AVG
GZ 2010/02/0129, 27.05.2011
VwGH: Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen.