27.02.2013 Baurecht
VwGH: Nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisationen
Anerkannte Umweltorganisationen sollen als Parteien im Genehmigungs- und Abnahmeverfahren (ua) die Einhaltung materieller Umweltschutzvorschriften wahrnehmen können
Schlagworte: Umweltverträglichkeitsprüfung, anerkannte Umweltorganisation, teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren
Gesetze:
§ 19 UVP-G 2000, § 24 UVP-G 2000
GZ 2009/07/0179, 18.12.2012
VwGH: Die bf Partei ist eine nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation. Gem § 19 Abs 1 Z 7 UVP-G 2000 haben solche Umweltorganisationen Parteistellung.
Nach den Materialien zur UVP-G-Novelle 2004 sollen anerkannte Umweltorganisationen in dem vorgenannten Sinn als Parteien im Genehmigungs- und Abnahmeverfahren (ua) die Einhaltung materieller Umweltschutzvorschriften wahrnehmen können, was im vorliegenden Verfahren das Recht der Berufung an die belBeh einschließt, um die Parteienrechte ausüben zu können.