26.11.2012 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG
Die Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG ist eine gesetzliche Alterspension
Schlagworte: Pensionsrecht, Korridorpension
Gesetze:
§ 4 APG
GZ 9 ObA 14/12t, 24.09.2012
OGH: Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass die Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG eine gesetzliche Alterspension ist.
Durch die Schaffung des APG mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 wurde zwar das Pensionsrecht auf ein neues rechtliches Fundament gestellt. Gerade durch die Einführung der Korridorpension in § 4 Abs 2 APG schuf der Gesetzgeber aber auch im Dauerrecht - neben den nach dem ASVG aufrecht bestehen bleibenden Möglichkeiten (vgl §§ 253b, 607 Abs 10 und 12 ASVG) - erneut die Möglichkeit eines vorzeitigen Pensionsantritts mit Vollendung des 62. Lebensjahrs.